
Kosten
Die Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege erfolgen auf ärztliche Verordnung und sind über die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse.
Im Rahmen Ihrer Jahresfranchise und des gesetzlichen Selbstbehaltes (10% bis maximal CHF 700.00 / Jahr) ergibt sich für Sie eine Kostenbeteiligung.
Im Kanton Solothurn wird eine Patientenbeteiligung von Fr. 15.36 auf die erste Stunde pro Tag vom Klienten verlangt.
Die Tarife richten sich nach den kantonalen Bestimmungen gemäss KLV und können sich deshalb je nach Kanton unterscheiden.
Terminabsagen
Ich bitte Sie in Verhinderungsfällen die Termine frühzeitig schriftlich oder telefonisch abzusagen. Vereinbarte Termine, welche nicht mindestens 24 h vorher abgesagt werden verrechne ich mit einer Pauschale von CHF 120.00
Zuzana Fürst: Tel. +41 78 653 12 73